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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Vorbemerkung
Die Firma Koppen Immobilien widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorg-falt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein aner-kannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Be-rufstandes. Geschäftsverhältnisse mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauenssache. Sind wir gleichzeitig für mehrere Vertragspartner tätig, vermeiden wir Interessenskollisionen und bemühen uns um eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.


§ 1 Art der Tätigkeit

Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und / oder die Vermittlung von Immobiliengeschäften ein-schließlich dazugehöriger Beratungsleistungen. Unsere Angebote und Auskünfte erstellen bzw. ertei-len wir nach bestem Wissen. Die Angaben und Unterlagen zu den Objekten basieren auf Informatio-nen Dritter, die der Firma Koppen Immobilien zur Verfügung gestellt wurden. Daher sind unsere Ange-bote und Auskünfte freibleibend und unverbindlich, insbesondere Irrtum und der nachträgliche Wegfall der Abschlussgelegenheit durch anderweitige Zwischengeschäfte bleiben vorbehalten. Wir sind stets bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.


§ 2 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten / Offerten der Firma Koppen Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots / der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.


§ 3 Provisionsanspruch und Folgegeschäft

Falls nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist unsere Maklerprovision erst verdient, sobald entweder durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung ein unserem Auftrag entsprechender oder wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag über das benannte Objekt zustande gekommen ist. Hierfür genügt auch Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Koppen Immobilien der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Ver-trag / Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Ist nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Firma Koppen Immobilien als Vermittlungsmakler tätig wird, ist bereits der von uns erbrachte Nachweis provisionspflichtig. Ein Provisionsanspruch steht der Firma Koppen Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zu-stande kommen.


§ 4 Höhe der Maklerprovision

Die Höhe der Provision ist im Angebot / in der Offerte genannt. Sofern nichts Anderweitiges ver-einbart ist, beträgt unsere Maklerprovision:

1. Bei der Vermietung von Wohnraum 2 Monatsnettokaltmieten vom Mieter.
2. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen 3 Monatsnettokaltmieten vom Mieter.
3. Bei Abschluss von Pachtverträgen 3 Monatsnettokaltmieten vom Pächter.
4. Bei Ankauf von Grundbesitz 5% der Kaufsumme vom Erwerber.
5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 1% des Verkehrswertes des Objektes; bei Aus-übung des Vorkaufsrechtes weitere 2% der Kaufsumme jeweils vom Berechtigten.
6. Bei Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren 5% des gezahlten Versteigerungserlöses vom Erwerber.
7. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes 5% der Kaufsumme vom Erwerber. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
8. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
9. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision aufgrund der monatlichen Durch-schnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.


§ 5 Fälligkeit der Maklerprovision

Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit des Maklerkunden, nachzuweisen, dass uns ein Verzugsschaden nur in gerin-gerem Umfange entstanden ist.

Die Gebührenrechnung erfolgt der im Angebot / in der Offerte genannten Provisionshöhe. Eine hier-von abweichende schriftliche Vereinbarung ist im Einzelfall möglich. Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflö-sender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig ge-macht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

Die Honorare für Gutachten und Wertermittlungen berechnen sich gemäß Honorartafel zu § 34 Hono-rarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI.


§ 6 Mehrwertsteuer

Die Provision ist jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.


§ 7 Vertraulichkeit der Angebote und Mitteilungen

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerich-tet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weiterge-bende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision gemäß § 3 und § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Firma Koppen Immobilien zu zahlen.


§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht

Die Firma Koppen Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch uns mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kennt-nisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Inte-ressenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Mitteilungspflicht

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Koppen Immobilien als Auftragnehmer ange-botenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüg-lich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Wir haben Anspruch auf Auskunft über die Person des Käufers bzw. Mieters / Pächters und den vereinbarten Kaufpreis bzw. Miet-/Pachtzins einschließlich aller Kaufpreis- oder Mietzinsbestandteile, um unseren Honoraranspruch ermitteln zu können. Informiert uns ein Maklerkunde schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig über das Zustandekommen eines Vertrages und können wir deshalb unseren Provisions-anspruch erst verspätet geltend machen, so können wir deswegen Verzugsschaden geltend machen. Für den Umfang der Schadensersatzpflicht gelten die Bestimmungen in § 5 Abs. 1 entsprechend.


§ 10 Haftung

Die Haftung für etwaige Schadensersatzansprüche ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässig-keit.


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Koppen Immobilien in Osnabrück. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma Koppen Immobilien in Osnabrück, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


§ 12 Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise elektronisch speichern und verarbeiten.


§ 13 Vollmachten

Die Firma Koppen Immobilien ist bevollmächtigt, zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verkaufsauftrag Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere bei Baubehörden, Grund-buchamt, Steuer- und Lastenausgleichsbehörde. Die Firma Koppen Immobilien ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Auskünfte einzuholen. Der beurkundende Notar ist hiermit von der Ver-schwiegenheitspflicht entbunden.


§ 14 Aufrechnungsklausel

Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von uns unbestrittene Forderungen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Es gilt auch nicht für von uns anerkannte Forderungen sowie für Forderungen, mit denen im Prozess aufge-rechnet wird, für den Fall, dass die Aufrechnungsforderung entscheidungsreif ist.


§ 15 Salvatorische Klausel

Mit dem vorstehenden Regelwerk haben wir uns bemüht, einen angemessenen Interessensausgleich zu schaffen. Sollten dennoch einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 
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